Job-to-Job

Das geförderte Bausteinpaket: Transferagentur

Durch vielfältige Bausteinkombinationen möchten wir Arbeitnehmern den Weg aus dem alten in ein neues Beschäftigungsverhältnis erleichtern. Die Maßnahmen können z.B. aus folgenden Bausteinen bestehen:

  • Profiling (für die Agentur)
  • Informationsveranstaltungen und Themenworkshops
  • Placement und Outplacementbüro mit Präsenzzeiten/Sprechstunden im Haus
  • Tiefenprofiling und Kompetenzbilanz
  • Profilingbericht und/oder Direktangebot
  • Jobnetzwerkprofil
  • Bewerbungstraining und Kompetenzwochen
  • Coaching / Beratung / Kompetenzgespräch
  • Stellenakquise
  • Qualifizierung

Die Unterstützung kann maximal bis zu 18 Monate vor Ende des jeweiligen Arbeitsverhältnisses angeboten werden und endet mit der individuellen Kündigungsfrist. Die Durchführung einer Transferagentur gemäß § 110 SGB III wird durch die Agentur für Arbeit finanziell gefördert.

Voraussetzungen, Umfang und Dauer der Förderung

Ein Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit ist im Vorfeld von Sozialplanverhandlungen obligatorisch. Es wird geprüft, ob die betrieblichen und die persönlichen Voraussetzungen der betroffenen Personen vorliegen. Die Förderung umfasst 50 Prozent der erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten für die betroffene Person in einem Umfang von bis zu 2500 Euro pro Person, allerdings nur dann, wenn sich das Unternehmen im gleichen Umfang beteiligt.

Katja KipryTÜV NORD Transfer GmbH & Co. KG
Projektbüro Lünen
Parkstraße 16 - 44532 Lünen

Tel.: 02306 9790455
kkipry@tuev-nord.de